Update 4. Februar 2020: Erneut droht die Deutsche Umwelthilfe Politikern mit Zwangs-oder Beugehaft. Hintergrund sind Dieselfahrverbote in Stuttgart, die nach Meinung der DUH nicht ausreichend umgesetzt werden.
Zwangshaft für Politiker, weil sie sich gegen Fahrverbote weigern. Was absurd klingt, wird jetzt vom EuGH auf seine Substanz geprüft. Die Deutsche Umwelthilfe will damit vor allem „ein Zeichen“ setzen.
Dieselskandal, Dieselfahrverbote – und nun Zwangshaft für Politiker. Der Dieselskandal hat mittlerweile einige seltsam anmutenden Auswirkungen. Im Kampf gegen die Luftverschmutzung in deutschen Städten ist der Deutschen Umwelthilfe dabei jedes Mittel recht. Erst sorgte der Verband für Fahrverbote. Nun sollen weitere Dieselfahrverbote in deutschen Städten umgesetzt werden – notfalls mit angedrohter Zwangshaft.
Doch können Politiker, wenn sie sich gegen Fahrverbote weigern, einfach so in Zwangshaft genommen werden? Müssten sie wirklich ins Gefängnis? Darüber entscheidet jetzt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
Zwangshaft vor Gericht – Worum geht’s?
In Luxemburg wird jetzt darüber entschieden, ob und wie man Politiker zwingen kann, rechtskräftige Gerichtsurteile zu Fahrverboten umzusetzen. Konkret geht es um die Stadt München und die Weigerung der Regierung, Dieselfahrverbote einzuführen.
Hintergrund ist das Urteil des Verwaltungsgerichts München aus dem Jahr 2012: Entsprechend muss die Regierung in Bayern den Luftreinhalteplan für München erneuern. So sollen die Grenzwerte für Stickoxide reduziert und die Luft sauberer werden. Dieselfahrverbote werden dafür als die einzig richtige Maßnahme angesehen.
Das Problem: Die bayerische Regierung weigert sich bis heute standhaft, Fahrverbote umzusetzen. So hat Ministerpräsident Markus Söder immer wieder betont, dass es in München keine Fahrverbote geben werden.
Was ist ein Luftreinhalteplan?
Einem Luftreinhalteplan für Städte bzw. große Ballungsgebiete liegen die europäischen Richtlinien zur Luftqualität und Grenzwerten zugrunde. Mit einem Luftreinhalteplan sollen alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um die Luft in den betroffenen Gebieten zu verbessern. Dazu zählen zum Beispiel der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, die Einrichtung von Umweltzonen oder auch Fahrverbote. Überwacht wird die Luftqualität durch Messstationen. Greifen die Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität nicht, müssen weitere Maßnahmen / Verbesserungen durchgeführt werden.
Zwangsgeld und Zwangshaft
Bevor es zur Androhung der Zwangshaft kam, floss „Zwangsgeld“. Per Zwangsgeld versuchte die Deutsche Umwelthilfe zuvor, die bayerische Regierung zu Fahrverboten zu „überreden“. Entsprechend hat das Münchner Verwaltungsgericht mehrmals ein Zwangsgeld angesetzt. Gebracht hat das nichts.
Also will die Deutsche Umwelthilfe nun schwerere Geschütze auffahren und die Fahrverbote über Zwangshaft durchsetzen. Konkret fordert sie, dass Markus Söder und andere Verantwortliche ins Gefängnis wandern. Ob das nach dem Gesetz möglich – und nötig – ist, verhandelt jetzt der Europäische Gerichtshof.
Es gehe dabei nicht darum, jemanden ins Gefängnis zu bringen erklärt Jürgen Resch, Geschäftsführer der Umwelthilfe, gegenüber dem SWR. Man wolle damit vor allem ein Zeichen setzen: Politiker dürfte eben nicht so einfach geltendes Recht brechen.
Übrigens: Die Maßnahme des Zwangsgeldes bekam auch schon Berlin zu spüren. Grund: Berlin lässt sich mit Dieselfahrverboten Zeit.
Gibt es nur in Bayern Zwangshaft?
Die Deutsche Umwelthilfe hat auch für Politiker der Regierung in Baden-Württemberg Zwangshaft beantragt. Hier geht es um den Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann sowie seinen Stellvertreter Thomas Strobl. Gefordert werden sechs Monate Gefängnis. Grund: In Stuttgart sollen die Fahrverbote eigentlich auch für Euro-5-Diesel gelten. Das ist bis jetzt weder vorgesehen noch umgesetzt.
Müssen Politiker mit Zwangshaft wirklich ins Gefängnis?
Eher nicht. Wenn der EuGH zu dem Schluss kommt, dass Zwangshaft ein legitimes Mittel ist, müssen Gerichte vor Ort diese Entscheidung erst einmal umsetzen. Und auch das kann dauern. Dann wird Zwangshaft wieder nur angedroht. In der Zeit könnten die Regierungen auf das Urteil immer noch reagieren und so der Zwangshaft entgehen. Das Ganze wird sich allerdings über eine lange Zeit hinziehen: Die Entscheidung des EuGHs wird erst nach einigen Monaten erwartet.