Gastbeitrag: EA 288 unzulässige Abschaltreinrichtung bestätigt - Verbraucherhilfe24

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29. September 2020

Dieselgate

Gastbeitrag: EA 288 unzulässige Abschaltreinrichtung bestätigt

Abgasskandal: Weitere Gerichte urteilen, dass auch im EA288, dem Nachfolgemotor des Dieselmotors EA189, unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut sind.

VW T6 und T5 zu hohe Stickoxidwerte

Der Motor EA288, Nachfolgemotor des Skandaldiesels EA189, scheint umfassend vom Dieselskandal betroffen zu sein. Der EA288 wurde als Euro-5 und Euro-6 in Fahrzeugen des VW-Konzerns verbaut. Jetzt ist sicher: Der im T6 und T5 verbaute EA288 weißt zu hohe Abgaswerte auf.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat diese Modelle zurückgerufen. Als Begründung nannte das KBA eine Konformitätsabweichung, die zu einer Überschreitung des Euro-5 beziehungsweise Euro-6 Grenzwertes für Stickoxide führt.

Schadensersatz für T6

Schon länger gibt es beim T6 Abgasprobleme und VW selbst stoppte daraufhin die Auslieferung des Modells. Dass der EA288, wie er im T6 Multivan verbaut ist, eine unzulässige Abschalteinrichtung enthält, hatte VW bereits 2018 im Rahmen einer Verhandlung über den Golf VII mit EA288-Motor am Landgericht Duisburg zugegeben. Das Gericht urteilte, dass VW vorsätzlich sittenwidrig gehandelt habe. Der klagende Verbraucher bekam Schadensersatz zugesprochen.

Auch das Landgericht Hagen verurteilte VW wegen eine Abschalteinrichtung im EA288-Motor in seiner Entscheidung vom 11. August 2020. In diesem Fall ging es um einen T6 Multivan mit E288-Dieselmotor. Der Wagen verfügt über eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters, das gegen EU-Recht verstoße.

Rückabwicklung des Kaufvertrages

Beim sogenannten Thermofenster wird die Abgasrückführung zur Reinigung der Abgase bei Temperaturen unter 15°C heruntergefahren oder gar abgeschaltet. Bei einer durchschnittlichen Jahrestemperatur von 10°C in Deutschland findet damit die Abgasreinigung nur in Einzelfällen statt. Dieses Vorgehen hatte VW beim Prozess nicht bestritten.
Der Multivan T6 mit der im Motor verbauten Abschalteinrichtung verstößt damit gegen geltendes EU-Recht. Er hätte gar keine Zulassung bekommen dürfen. Das Landgericht Hagen sieht dies als Täuschung des VW-Kunden an und verurteilte Volkswagen wegen vorsätzlicher sittenwidrig Schädigung zur Rückabwicklung des Kaufvertrages.

Vor diesem Hintergrund sind auch die freiwilligen Rückrufe von VW zu sehen, die den Golf VII mit EA288-Dieselmotor betreffen und bei den dort verbauten Motoren zu einem Softwareupdate führen sollen.