Der Bundesgerichtshof hat die Hürden für Schadenersatz-Klagen von Diesel-Käufern in Deutschland deutlich gesenkt. Das Urteil dürfte eine Klagewelle auslösen.
Die Autohersteller müssen grundsätzlich Schadenersatz für Dieselautos mit Thermofenstertechnik zahlen, wenn diese in einem zu kleinen Temperaturbereich Abgase ordnungsgemäß von Schadstoffen reinigt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Montag (26.06.2023) Urteile von Gerichten auf, die Schadenersatzklagen abgewiesen hatten, und verwies sie zurück.
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